Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die zwischen Sekundwerk (nachfolgend «Werkstatt») und dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») im Zusammenhang mit der Reparatur, Wartung und Instandhaltung von Uhren abgeschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.


2. Auftragsannahme und Kostenvoranschlag

Ein Auftrag gilt als angenommen, sobald die Werkstatt die Uhr entgegennimmt und dem Kunden eine Auftragsbestätigung bzw. einen Abholschein aushändigt. Vor Beginn jeder Arbeit teilt die Werkstatt den voraussichtlichen Aufwand und die anfallenden Kosten mit.

Erweist sich bei der Kontrolle des Uhrwerks, dass der tatsächliche Aufwand wesentlich vom ersten Hinweis abweicht, wird der Kunde informiert. Die Arbeit wird erst nach seiner Zustimmung fortgesetzt.

Der Kunde kann den Auftrag jederzeit vor Arbeitsbeginn zurückziehen. Nach Beginn der Arbeiten werden angefallene Kosten anteilig in Rechnung gestellt.


3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und vor Rückgabe der Uhr.

Folgende Basispreise gelten als Orientierung:

Leistung Preis ab
Batteriewechsel & Abdichtung CHF 120
Zeigermontage & Ausrichtung CHF 240
Revisionsservice (mechanisch) CHF 615

Abweichende Preise bei besonderem Aufwand oder Ersatzteilbedarf werden vor Ausführung abgesprochen.


4. Abholung und Aufbewahrung

Der Kunde wird benachrichtigt, sobald die Uhr abholbereit ist. Die Abholung soll innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Werkstatt vor, eine angemessene Aufbewahrungsgebühr zu erheben.

Uhren, die nach Ablauf von zwölf Monaten ohne Meldung des Kunden verbleiben, können nach schriftlicher Ankündigung und einer weiteren Wartefrist von 30 Tagen der gesetzlichen Verwertung zugeführt werden.


5. Gewährleistung

Sekundwerk steht für die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten ein. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe ein Fehler, der auf die durchgeführte Arbeit zurückzuführen ist, wird dieser kostenlos behoben.

Schäden durch Sturz, Wassereintritt nach Abnahme, unsachgemässe Handhabung oder Fremdeingriffe sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Bei sehr alten Uhren oder solchen mit stark abgenutzten Teilen weist die Werkstatt vor Auftragserteilung auf mögliche Einschränkungen hin.


6. Ersatzteile

Die Werkstatt verwendet Originalteile, sofern diese erhältlich sind. Wo nur Kompatibilitätsteile verfügbar sind, wird der Kunde vor dem Einbau darüber informiert. Ausgetauschte Originalteile werden dem Kunden auf Wunsch zurückgegeben.


7. Haftung

Die Werkstatt haftet für Schäden, die durch nachweisliches Verschulden bei der Auftragsausführung entstehen. Eine Haftung für vorbestehende, nicht erkennbare Mängel oder für den Verlust durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

Der Wert von Uhren mit aussergewöhnlichem Sammlerwert oder besonderer persönlicher Bedeutung ist vor Auftragserteilung anzugeben, damit die Werkstatt eine angepasste Sorgfalt anwenden kann.


8. Datenschutz

Im Rahmen der Auftragsabwicklung werden Name, Kontaktdaten und Informationen zur Uhr gespeichert. Einzelheiten dazu sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.


9. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Aarau, Kanton Aargau, soweit gesetzlich zulässig.


10. Änderungen der AGB

Sekundwerk kann diese AGB jederzeit anpassen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültige Fassung.


Kontakt

Sekundwerk
Vordere Vorstadt 24, 5000 Aarau
+41 62 823 47 95
[email protected]